Ausstellungsordnung
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Rassehundeschau
Auszug aus der Ausstellungsordnung des ACI e.V.
Maßgeblich ist die Ausstellungsordnung der ACI e.V. mit Sitz in Buchen Odenwald. Jeder Hund muss mindestens 4 Wochen vor der Ausstellung gegen Tollwut geimpft sein. Diese Impfung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Der Impfpass ist beim Eintritt in das Ausstellungsgelände vorzulegen.
Jeder Hundebesitzer haftet für Schäden selbst nach den
Bestimmungen des BGB. Meldungen können nicht zurückgezogen werden. Die
Ausstellungsleitung ist berechtigt, Meldungen ohne Angabe eines Grundes
zurückzuweisen. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Kann im
Falle höherer Gewalt die Ausstellung nicht stattfinden und auch nicht
auf einen späteren Termin verlegt werden, so ist die
Ausstellungsleitung berechtigt, einen Teil der Meldegebühren für die
Deckung der entstandenen Kosten zu verwenden. Aussteller, die gemeldet,
nicht bezahlt oder nicht gekommen sind, sind verpflichtet, die Gebühren
zu bezahlen.
Zur schnelleren Abwicklung am Ausstellungstag, bitten wir den
abgestempelten Überweisungsauftrag mitzubringen.
Das Verteilen und Anbringen von Werbung aller Art ist im
Ausstellungsgelände (inkl. Parkplätze) untersagt, bzw. bedarf der
ausdrücklichen Genehmigung der Ausstellungsleitung.
Wichtiger Hinweis an alle Aussteller!
Verunreinigungen auf dem gesamten Ausstellungsgelände sind vom
Hundebesitzer sofort zu beseitigen!
Für Ihr Verständnis im Voraus besten Dank!

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