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Ausstellungsordnung

— abgelegt unter:

Auszug aus der Ausstellungsordnung des ACI e.V.


Maßgeblich ist die Ausstellungsordnung der ACI e.V. mit Sitz in Buchen Odenwald. Jeder Hund muss mindestens 4 Wochen vor der Ausstellung gegen Tollwut geimpft sein. Diese Impfung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Der Impfpass ist beim Eintritt in das Ausstellungsgelände vorzulegen.
 
Jeder Hundebesitzer haftet für Schäden selbst nach den Bestimmungen des BGB. Meldungen können nicht zurückgezogen werden. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Meldungen ohne Angabe eines Grundes zurückzuweisen. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Kann im Falle höherer Gewalt die Ausstellung nicht stattfinden und auch nicht auf einen späteren Termin verlegt werden, so ist die Ausstellungsleitung berechtigt, einen Teil der Meldegebühren für die Deckung der entstandenen Kosten zu verwenden. Aussteller, die gemeldet, nicht bezahlt oder nicht gekommen sind, sind verpflichtet, die Gebühren zu bezahlen.
Zur schnelleren Abwicklung am Ausstellungstag, bitten wir den abgestempelten Überwei­sungsauftrag mitzubringen.

Das Verteilen und Anbringen von Werbung aller Art ist im Ausstellungsgelände (inkl. Parkplätze) untersagt, bzw. bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Ausstellungsleitung.
Wichtiger Hinweis an alle Aussteller!
Verunreinigungen auf dem gesamten Ausstellungsgelände sind vom Hundebesitzer sofort zu beseitigen!
Für Ihr Verständnis im Voraus besten Dank!

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